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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin/Kamerafrau Melanie Werner durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen und für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bild/Filmmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Film/Bildmaterial. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin/Kamerafrau diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin.

2. Bildbearbeitung

2.1. Digitale Film und Bilddaten werden in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nicht herausgegeben.
2.2. Jede Fotografin/Kamerafrau hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Melanie Werner und im Vorgespräch kann sich der Auftraggeber davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Melanie Werner.  Ist der Auftraggeber im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet. Für jegliche Reklamationen an dem Film/Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern, Filmen – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Film/Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.  Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
2.3. Die nachträgliche Bearbeitung von Film und Bildmaterial der Fotografin/Kamerafrau und deren Vervielfältigung und Verbreitung in öffentlichen und sozialen Medien, dazu zählen auch Umfärbung durch Filter, nachträgliche Farbbearbeitung ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

3. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

3.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Filme/Fotos im Eigentum des Auftragnehmers.
3.2. Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin/Kamerafrau, Melanie Werner.
3.3. Der Auftraggeber erwirbt an den Filmen/Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt.
3.4. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde vom Fotografen ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.

4. Vergütung

4.1. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

5. Annullierung, Stornierung, Ausfallhonorar

5.1 Storniert der Auftraggeber schuldhaft die Buchung, steht der Fotografin/Kamerafrau im Wege des pauschalisierten Schadenersatzes ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50%; ab 2 Tagen 100% der vereinbarten Gesamtsumme.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass im Einzelfall kein oder ein wesentlicher geringerer Schaden entstanden ist.

5.2 Auch im Falle von durch den Auftraggeber nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung am vereinbarten Termin, bleibt eine anteilige Vergütung von für bereits erbrachte Leistung unberührt.

6. Reisekosten, sonstige Kosten

6.1. Übersteigt die An- und Abreise der Fotografin den zuvor vereinbarten Umfang von 10km oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet:
Je zusätzlich gefahrenem Kilometer 0,50 €, zzgl. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise.

7. Haftung

7.1. Die Fotografin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit entwickelter Bilder.

7.2. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

8. Salvatorische Klausel

8.1. Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.

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